Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung*

Gut zu wissen: alle Kosten im Zusammenhang mit der betrieblichen Krankenversicherung sind Betriebsausgaben.




(*dies ist keine rechtliche Beratung, 
ebenso übernehmen wir keine rechtliche Beratung.)

Beispiele für steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beiträge

Grundsätzliches und gut zu wissen!

  • Je nach Voraussetzung und Ziel finden wir die individuell passende Versteuerungsvariante. 
  • Selbstverständlich übernehmen wir auch hier die Gespräche mit dem Steuerbüro und der Lohnbuchhaltung. Eine Rücksprache mit dem Steuerberater wird empfohlen.
  • Empfohlen wird, die genutzte Variante mit der arbeitsrechtlichen Zusage abzugleichen.
  • Um die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung zu nutzen, übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge sowie die eventuell anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.


Vereinfachte Darstellung von vier Beispielen (*Näherungswerte):

30 Euro Monatsbeitrag/Mitarbeiter

Effekt Sachlohn nach §8 Absatz 2 Satz 11 EStG

Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. 
Diese Möglichkeit wird als Einstieg gern genutzt, ist auf 44 Euro (50 €uro an 2022) monatlich begrenzt, leichte Handhabung.
Gesamtkostenbeitrag : 30 Euro*

30 Euro Monatsbeitrag/Mitarbeiter

Effekt Nettolohnversteuerung

Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. 
Die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind nahezu unbegrenzt, leichte Handhabung. 
Gesamtkostenbeitrag: 65 Euro*

30 Euro Monatsbeitrag/Mitarbeiter

Effekt Pauschalversteuerung nach §40 Abs.1 S. 1 Nr. 1 EStG  

Voraussetzungen sind 20 Mitarbeiter und mehr. Eine attraktive Variante bei geringer Fluktuation, besonders gut geeignet, wenn der Wunsch nach einem besonderen und individuellen Konzept hoch ist.
Gesamtkostenbeitrag: 40 Euro* 

30  Euro Monatsbeitrag/Mitarbeiter

Effekt Pauschalversteuerung nach §37 B EStG

Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig und eignet sich bei höherem Gehaltsgefüge. Die technische Umsetzung ist derzeit begrenzt, sprechen Sie uns an. 
Gesamtkostenbeitrag: 51 Euro*