Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung*
Gut zu wissen: alle Kosten im Zusammenhang mit der betrieblichen Krankenversicherung sind Betriebsausgaben.
(*dies ist keine rechtliche Beratung,
ebenso übernehmen wir keine rechtliche Beratung.)
Beispiele für steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beiträge
Grundsätzliches und gut zu wissen!
- Je nach Voraussetzung und Ziel finden wir die individuell passende Versteuerungsvariante.
- Selbstverständlich übernehmen wir auch hier die Gespräche mit dem Steuerbüro und der Lohnbuchhaltung. Eine Rücksprache mit dem Steuerberater wird empfohlen.
- Empfohlen wird, die genutzte Variante mit der arbeitsrechtlichen Zusage abzugleichen.
- Um die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung zu nutzen, übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge sowie die eventuell anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.
Vereinfachte Darstellung von vier Beispielen (*Näherungswerte):
30 Euro Monatsbeitrag/Mitarbeiter
Effekt Sachlohn nach §8 Absatz 2 Satz 11 EStG
Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Diese Möglichkeit wird als Einstieg gern genutzt, ist auf 44 Euro (50 €uro an 2022) monatlich begrenzt, leichte Handhabung.
Gesamtkostenbeitrag : 30 Euro*
30 Euro Monatsbeitrag/Mitarbeiter
Effekt Nettolohnversteuerung
Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind nahezu unbegrenzt, leichte Handhabung.
Gesamtkostenbeitrag: 65 Euro*
30 Euro Monatsbeitrag/Mitarbeiter
Effekt Pauschalversteuerung nach §40 Abs.1 S. 1 Nr. 1 EStG
Voraussetzungen sind 20 Mitarbeiter und mehr. Eine attraktive Variante bei geringer Fluktuation, besonders gut geeignet, wenn der Wunsch nach einem besonderen und individuellen Konzept hoch ist.
Gesamtkostenbeitrag: 40 Euro*
30 Euro Monatsbeitrag/Mitarbeiter
Effekt Pauschalversteuerung nach §37 B EStG
Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig und eignet sich bei höherem Gehaltsgefüge. Die technische Umsetzung ist derzeit begrenzt, sprechen Sie uns an.
Gesamtkostenbeitrag: 51 Euro*